Rechnungen splitten

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Rechnungen splitten

 

50/50 Split

 

- Rechnungen lassen sich per einfachen Mausklick 50/50 splitten

- klicken Sie dazu auf die markierte Pfeil-Schaltfläche

- die Unterscheidung "50% vom Gesamtbetrag" und "50% vom offenen Betrag" ist nur bei der Arbeit mit Filtern von Relevanz

 

 

- beachten Sie, dass der Split nur für die markierten Leistungen erfolgt (hier: "Noch offen")

- markieren Sie z.B. die Oberwarengruppe "Logis", erfolgt der Split nur für die Leistungen in dieser Gruppe, alle anderen (z.B. Zusatzleistungen) bleiben unberührt

 

Individuelle Splits

 

- das System ist nicht an 50/50 Splits gebunden

- Sie können Rechnungsbeträge beliebig splitten

- klicken Sie dazu auf "Betrag eingeben"

 

 

- es öffnet sich ein Fenster für den indviduellen Rechnungssplit

 

 

- Sie können:

- Relativwerte angeben, z.B. 33,33% vom Gesamtbetrag für eine Teilung der Posten durch drei Parteien

- Absolutwerte angeben, z.B. Partei 1 übernimmt 500,- vom Gesamtbetrag, Partei 2 den Rest

- eine Menge von Artikeln splitten (nur bei mengenmäßig erfassbaren Artikeln auf Unterwarengruppebene)

 

Hinweis:

 

Es kann immer wieder vorkommen, dass vor allem bei 50/50 Splits unter bestimmten Umständen Rundungsdifferenzen auftreten, wie in folgendem Beispiel beschrieben:

 

 

2 Artikel zu je 0,49 Euro 50/50 splitten

 

Das System splittet nicht die Anzahl der Artikel sondern den Preis des einzelnen Artikels, wodurch in diesem Falle folgende Rechnung durchgeführt werden würde:

0,49 Euro : 2 = 0,245 Euro, aufgerundet = 0,25 Euro x 2 Artikel = 0,50 Euro

 

Es würde ein Restbetrag von 0,48 Euro für die 2. Partei verbleiben.