Buchungsrelevante Aspekte

Hotel.Profi Front-Office > Gutscheinverwaltung >

 

Buchungsrelevante Aspekte

 

Mehrwertsteuer

 

(Stand: April 2010)

 

Nach der Mehrwertsteuerermäßigung für Logisleistungen besteht eine unklare Gesetzeslage und unterschiedliche Interpretationen seitens Steuerberatern, was die Besteuerung der Gutscheinrechnungen betrifft. Auf Grund dieser Tatsache obliegt die Entscheidung, wie Gutscheinrechnungen besteuert werden sollen, allein dem Hotel. Im Zweifel ist eine Rücksprache mit einem Steuerberater dringend zu empfehlen.

 

Grundsätzlich gilt:

 

Gutscheinrechnungen können im HOTEL.PROFI lediglich mit einem Steuersatz besteuert werden. Auch wenn es im Vorfeld genau feststeht, welche Leistungen der Gutschein enthält und wie diese besteuert werden, ist eine Splittung des Steuersatzes beim Verbuchen der Gutscheinrechnung nicht möglich. Eine etwaige Korrektur der Besteuerung erfolgt dann beim Erstellen der Endrechnung.

 

Gutschein vs. Anzahlung

 

Grundsätzlich wird ein Gutschein beim Erstellen der Rechnung wie eine Anzahlung behandelt. Die Rechnung wird um den Betrag reduziert, der für diesen Gutschein bereits bezahlt worden ist.

 

Im umsatzsteuerlichen Sinne tut sich aber ein gravierender Unterschied auf: Während bei Anzahlungen anfänglich lediglich eine Anzahlungsforderung gestellt wird und die Anzahlungsrechnung erst nach Zahlungseingang erstellt, verbucht und besteuert wird, werden Gutscheinrechnungen zeitgleich mit Erstellen des Gutscheins und somit mit der Forderung erstellt. Demnach wird die Gutscheinrechnung im Falle von Debitor-Rechnungen bereits verbucht und besteuert, bevor der Zahlungseingang erfolgt.

Bleibt die Zahlung aus, genügt es im Falle einer Anzahlung die Forderung zurückzunehmen. Im Falle einer Gutscheinrechnung muss diese storniert werden.